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FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12347/07 |
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Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12347/07
- FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07
- BFH, 15.05.2013 - X R 27/11
- BFH, 22.10.2013 - X R 26/11
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 310/13
- FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 311/13
- BFH, 19.05.2016 - X R 14/15
- FG Niedersachsen, 08.02.2017 - 4 K 281/16
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 22.10.2013 - X R 26/11
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der …
Die Kläger beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Juni 2010 4 K 12347/07 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2001 vom 7. November 2005 unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 9. Oktober 2007 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um Zinsaufwendungen in Höhe von 12.013,58 DM (1998), 12.974,58 DM (1999), 14.102,64 DM (2000) bzw. 15.133,64 DM (2001) gemindert werden, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 23. Juni 2010 4 K 12348/07 aufzuheben, soweit es das Jahr 2002 betrifft und darin die Klage abgewiesen worden ist, und den Einkommensteuerbescheid 2002 vom 15. März 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9. Oktober 2007 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um Zinsaufwendungen in Höhe von 8.356,72 EUR gemindert werden. - FG Niedersachsen, 14.01.2015 - 4 K 26/15
Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Eltern und Kindern; Hemmung des …
Mit der dagegen erhobenen und unter dem Aktenzeichen 4 K 12347/07 geführten Klage begehrten die Kläger die Anerkennung der Darlehenszinsen als Betriebsausgaben und vertraten unter anderem die Auffassung, dass die jahrelang vorgenommene Zuschlagung der Zinsen zur Darlehenssumme als fremdüblich anzusehen sei, da diese Vorgehensweise auch bei Darlehen, die Kunden im Rahmen von Spareinlagen einer Bank gewährten, Anwendung finde.